
Situation in der Schweiz Auch die Schweiz ist vom Menschenhandel betroffen. Das Bundesamt für Justiz schätzt die Zahl der jährlich Betroffenen zwischen 1500 und 3000, der Grossteil sind Frauen, einige davon sind minderjährig. Fälle von Kinderhandel wurden in der Schweiz allerdings nur wenige bekannt. Im Jahr 2008 unterstützte die FIZ Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration insgesamt 160 Opfer, davon waren fünf minderjährig. Teilweise lässt sich aus der Lebensgeschichte der Opfer rekonstruieren, dass sie zum Zeitpunkt der Verschleppung noch unter 18 Jahren alt waren.
Die Schweiz als Transit- und Zielland Die Schweiz ist ein Zielland (Kinder werden hierher gebracht) sowie auch ein Transitland (Kinder werden durch die Schweiz in andere Länder verschleppt). Die Mehrheit der Kinderopfer in der Schweiz wird entweder als Haushaltshilfe eingesetzt, sexuell ausgebeutet und in einigen Fällen werden die Kinder auch als Drogenkuriere missbraucht. Es besteht zudem der Verdacht, dass Kinder illegal adoptiert werden - vor allem dann, wenn grosse Geldmengen im Spiel sind und keine offizielle Vermittlungsagentur dahinter steht.
Die rechtliche Situation in der Schweiz In der Schweiz gibt es kaum Strafanzeigen von Menschen- oder Kinderhandel und noch viel seltener kommt es zur Verurteilung. Die Opfer haben Angst, gegen ihre Peiniger auszusagen, da diese nicht selten sie und ihre Familien bedrohen. Häufig werden Opfer schon vor dem Strafverfahren ausgewiesen, weil sie sich illegal in der Schweiz aufhalten. Aufgrund der zu frühen Ausschaffung kann der Straftatbestand des Menschenhandels teilweise nicht mehr genügend verfolgt werden. In ihrem Heimatland sind die Opfer weiterhin gefährdet. Sie sind meist noch ärmer als zuvor und in einer schlechten psychischen Verfassung.
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